Kurzfassung
Niederländische und belgische Immobilieneigentümer in Spanien profitieren direkt von der EU-Mitgliedschaft: ein Modelo-210-Satz von 19 % mit der Möglichkeit, Mietaufwendungen abzuziehen, sowie keine Schengen-Besuchsbeschränkungen durch die EU-Freizügigkeit. Beide Länder haben etablierte Steuerabkommen mit Spanien, und beide haben lebhafte, gut unterstützte Gemeinschaften von Immobilieneigentümern auf Mallorca.
EU-Freizügigkeit: keine Aufenthaltsbeschränkungen
Als EU-Bürger genießen niederländische und belgische Staatsangehörige Freizügigkeit in ganz Spanien und der weiteren EU. Es gibt kein 90-Tage-Besucherlimit, keine Visumpflicht und keine Voranmeldung für Aufenthalte jeglicher Dauer. Sie können das gesamte Jahr in Ihrer Mallorca-Immobilie verbringen, wenn Sie es wünschen — obwohl ein Aufenthalt von mehr als 183 Tagen pro Kalenderjahr steuerliche Aspekte in Bezug auf die spanische Steuerresidenz auslösen kann.
Lange Aufenthalte können spanische Steuerresidenz auslösen
Wenn Sie mehr als 183 Tage pro Jahr in Spanien verbringen, können die spanischen Steuerbehörden Sie als spanischen Steuerresidenten betrachten — mit erheblichen Folgen für Ihre gesamte Steuerposition. Wenn Sie längere Aufenthalte planen, holen Sie Beratung ein, bevor Sie diese Schwelle überschreiten.
Freizügigkeit bedeutet auch, dass niederländische und belgische Staatsangehörige sich als spanische Residenten registrieren (empadronamiento) können, ohne Einkommens- oder Versicherungsanforderungen — anders als Nicht-EU-Staatsangehörige, die eine spezifische Visumkategorie für einen legalen Aufenthalt benötigen.
Modelo 210: 19 %-Satz mit Aufwandsabzügen
Als EU-Residenten zahlen sowohl niederländische als auch belgische Immobilieneigentümer in Spanien die Nicht-Resident-Einkommensteuer (IRNR) zu 19 %, eingereicht über Modelo 210. Dies ist derselbe Satz, den spanische Residenten auf gleichwertiges Einkommen zahlen.
Für nicht vermietete Immobilien beträgt die Steuerbemessungsgrundlage 1,1 % des Katasterwertes, und das jährliche Modelo 210 ist bis zum 31. Dezember fällig. Bei einer Immobilie mit einem valor catastral von €250.000 beträgt die jährliche fiktive Einkommensteuer ca. €522.
Für Mieteinkommen profitieren EU-Residenten vom Recht, abzugsfähige Aufwendungen vor Anwendung des 19 %-Satzes abzuziehen:
- Hausgemeinschaftsgebühren (cuota de comunidad)
- Versicherungsprämien
- IBI (lokale Grundsteuer)
- Verwaltungs- und Gestorías-Gebühren
- Reparatur- und Instandhaltungskosten
- Hypothekenzinsen (anteilig auf den Vermietungszeitraum)
- Abschreibung mit 3 % des Gebäudewerts pro Jahr
Das niederländisch-spanische Doppelbesteuerungsabkommen
Die Niederlande und Spanien haben ein umfassendes Doppelbesteuerungsabkommen (Verdrag ter voorkoming van dubbele belasting) in Kraft. Unter dem DBA gilt:
- Einkommen aus spanischen Immobilien (Miete und fiktiv) wird in Spanien besteuert. Die Niederlande befreien dieses Einkommen von der niederländischen Einkommensteuer.
- Die Niederlande wenden eine vrijstellingsmethode (Freistellungsmethode) für im Ausland besteuertes Einkommen an, können aber einen Progressionseffekt auf den niederländischen Steuersatz für andere niederländische Einkünfte anwenden — vergleichbar mit dem deutschen Progressionsvorbehalt.
- Niederländische Steuerpflichtige melden spanische Immobilien in ihrer niederländischen Steuererklärung (Box 3 für den Vermögenswert; Mieteinkommen separat deklariert). Das Zusammenspiel mit dem niederländischen Box-3-System (Vermögenssteuer auf fiktive Investitionserträge) und spanischen Immobilien kann nuanciert sein — professionelle Beratung wird empfohlen.
Niederländisches Box 3 und spanische Immobilien
Das niederländische Vermögensteuersystem (Box 3) besteuert fiktive Erträge auf Vermögenswerte. Spanische Immobilien können in den Anwendungsbereich fallen, auch wenn sie bereits der spanischen fiktiven Einkommensteuer unterliegen. Das niederländisch-spanische DBA gewährt Entlastung, aber die Berechnung erfordert sorgfältige Bearbeitung. Ein niederländischer Steuerberater (belastingadviseur) mit Kenntnissen zu spanischen Immobilien ist hier unverzichtbar.
Das belgisch-spanische Doppelbesteuerungsabkommen
Belgien und Spanien haben ein DBA in Kraft (Convention préventive de la double imposition). Wesentliche Bestimmungen:
- Spanische Miet- und fiktive Einkünfte werden in Spanien besteuert; Belgien befreit dieses Einkommen im Allgemeinen mit einer Progressionsklausel (réserve de progressivité), die für die belgische Steuer auf andere Einkünfte gilt.
- Belgische Eigentümer müssen ihre spanische Immobilie in ihrer belgischen Einkommensteuererklärung angeben (Déclaration à l'impôt des personnes physiques / Aangifte personenbelasting). Das Einkommen ist von der belgischen Steuer befreit, beeinflusst aber den auf andere belgische Einkünfte angewendeten Satz.
- Belgische Eigentümer können auch Meldepflichten bezüglich ausländischer Immobilien gemäß belgischen Missbrauchsbekämpfungsregeln haben. Dieser Bereich entwickelt sich weiter — suchen Sie spezifische belgische Steuerberatung.
Keine Schengen-Beschränkungen und reibungslose Reisen
Niederländische und belgische Eigentümer profitieren von nahtloser Reise nach und von Mallorca. Direktflüge ab Amsterdam (AMS), Brüssel (BRU) und Eindhoven (EIN) sind häufig und gut bepreist, insbesondere im Sommer. EU-Freizügigkeit bedeutet keine Passkontrollen, keine Einreiseregistrierung und keine Visumvoraussetzungen.
Niederländische und belgische Führerscheine sind in Spanien uneingeschränkt gültig, und es besteht keine Notwendigkeit eines internationalen Führerscheins. Die EU-Führerscheinerkennung bedeutet, dass Ihr niederländischer oder belgischer Führerschein bei einer spanischen Residenz ohne erneute Prüfung anerkannt würde.
Gesundheitsversorgung: EHIC für Besuche
Niederländische und belgische Residenten nutzen die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) für staatliche Gesundheitsversorgung bei Besuchen in Spanien. Die EHIC wird ausgestellt durch:
- Niederlande: Ihren niederländischen Krankenversicherer (zorgverzekeraar) — die meisten stellen EHIC-Karten automatisch mit Ihrer Police aus.
- Belgien: Ihre Mutualité / Ziekenfonds (Krankenkasse).
Die EHIC deckt notwendige staatliche Gesundheitsversorgung in Spanien ab. Für längere Aufenthalte oder für den Zugang zu Privatkliniken — auf Mallorca für Qualität und Sprachzugang häufiger — ist eine ergänzende private Krankenversicherung ratsam.
Die niederländische und belgische Gemeinschaft auf Mallorca
Mallorca hat eine gut etablierte niederländische und belgische Expatriate- und Zweitwohnsitz-Gemeinschaft, insbesondere im Südwesten (Calvià, Andratx, Santa Ponsa) und rund um Palma. Niederländische und belgische Unternehmen, Restaurants und professionelle Dienstleistungen sind in ausreichender Zahl vorhanden, sodass viele Eigentümer ein gewisses Maß an Vertrautheit neben dem spanischen Erlebnis finden.
Niederländische und belgische Eigentümer werden auch gut von Gestorías und Anwaltskanzleien bedient, die auf Niederländisch, Französisch oder Deutsch arbeiten können — was das administrative Erlebnis zugänglicher macht als es sonst sein könnte.
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