Steuern & Finanzen

Vermögensteuer (Patrimonio) für Nicht-Residenten in Spanien

Die spanische Vermögensteuer gilt für Nicht-Residenten auf spanische Vermögenswerte über 700.000 €. Mallorca und die Balearen haben eigene Sätze. Das Wichtigste im Überblick.

Aktualisiert 15. Mai 2026·9 Min. Lesezeit

Kurzfassung

Die spanische Vermögensteuer (Impuesto sobre el Patrimonio) ist eine jährliche Steuer auf den Nettowert Ihrer spanischen Vermögenswerte, sofern dieser 700.000 € übersteigt. Für Nicht-Residenten zählen nur spanische Vermögenswerte — nicht das weltweite Vermögen. Die Sätze liegen je nach Wert zwischen 0,2 % und 3,5 %. Die Balearischen Inseln wenden eine eigene gestaffelte Skala an. Sie reichen Modelo 714 bis zum 30. Juni jedes Jahres für das Vermögen des Vorjahres ein.

Wer zahlt die spanische Vermögensteuer?

Nicht-Residenten zahlen Vermögensteuer ausschließlich auf in Spanien befindliche Vermögenswerte. Wenn Ihre einzige spanische Anlage Ihre Mallorca-Immobilie ist, zählt nur der Wert dieser Immobilie für den Freibetrag.

Der allgemeine Freibetrag für Nicht-Residenten beträgt 700.000 € an spanischem Nettovermögen.

Hinweis: Dies ist nicht der Marktwert Ihrer Immobilie — es ist der höhere der folgenden Werte:

  • Der Katasterwert
  • Der für ITP-Zwecke deklarierte Wert (Kaufpreis)
  • Der von Hacienda geprüfte Wert

Für die meisten Nicht-Residenten mit einer Mallorca-Immobilie liegt der relevante Wert nahe am Kaufpreis.

Vermögensteuersätze der Balearischen Inseln (2026)

Beispiel: Immobilienwert 900.000 €, keine Hypothek, Freibetrag 700.000 €.

  • Steuerpflichtige Bemessungsgrundlage: 200.000 €
  • Steuer: ca. 828 € pro Jahr

Was mindert Ihr steuerpflichtiges Vermögen?

Sie können von Ihrem spanischen Vermögenswert abziehen:

  • Den ausstehenden Hypothekenbetrag auf die Immobilie
  • Andere spanische Schulden, die direkt mit spanischen Vermögenswerten verbunden sind

Sie können nicht abziehen: persönliche Darlehen aus Ihrem Heimatland, Kreditkartenschulden oder Verbindlichkeiten, die nicht mit spanischen Vermögenswerten verknüpft sind.

Die Solidaritätsabgabe (Impuesto de Solidaridad)

Im Jahr 2023 führte Spanien eine vorübergehende Solidaritätsabgabe ein, die parallel zur Vermögensteuer für sehr hohe Portfolios erhoben wird. Sie gilt für Steuerpflichtige mit einem spanischen Nettovermögen über 3.000.000 € zu einem Satz von 1,7–3,5 %. Für die meisten Nicht-Residenten mit einem einzigen Mallorca-Ferienhaus ist dies nicht relevant.

Wann und wie ist die Erklärung einzureichen?

Die Vermögensteuer (Modelo 714) muss bis zum 30. Juni des Folgejahres eingereicht werden. Für das Steuerjahr 2025 gilt: Einreichung bis 30. Juni 2026.

Die Einreichung erfolgt online über das Portal der Agencia Tributaria, sofern Sie über ein digitales FNMT-Zertifikat verfügen, oder über eine gestoría.

Modelo 210 und Patrimonio-Erklärung kombinieren

Wenn Sie eine gestoría beauftragen, bitten Sie diese, Modelo 210 und Patrimonio im selben Auftrag zu bearbeiten — beide Erklärungen verwenden dieselben Grundzahlen, und die kombinierten Kosten sind in der Regel niedriger als zwei getrennte Aufträge.

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