Erbschaft

Spanisches Testament für Nicht-Residenten: Brauchen Sie eines?

Sollten Nicht-Residenten mit Immobilien in Spanien ein separates spanisches Testament erstellen? Die praktischen Argumente dafür sind überzeugend – es spart Zeit, reduziert Kosten und vermeidet rechtliche Komplikationen. Hier erfahren Sie, wie Sie eines erstellen und wie es mit Ihrem heimatländischen Testament zusammenwirkt.

Aktualisiert 15. Mai 2026·6 Min. Lesezeit

Kurzfassung

Ein spanisches Testament ist für Nicht-Residenten gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird jedoch für jeden Immobilieneigentümer in Spanien dringend empfohlen. Es ermöglicht dem spanischen Notario, den Nachlass sofort zu bearbeiten, ohne auf ein apostilliertes und übersetztes ausländisches Testament warten zu müssen. Es kostet rund 150 € und dauert weniger als eine Stunde beim spanischen Notario.

Die kurze Antwort

Es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, ein separates spanisches Testament zu haben, wenn Sie Immobilien in Spanien besitzen. Gemäß der EU-Erbrechtsverordnung 650/2012 kann ein ordnungsgemäß errichtetes heimatländisches Testament in Spanien verwendet werden. In der Praxis ist jedoch die Errichtung eines einfachen spanischen Testaments, das Ihre spanischen Vermögenswerte abdeckt, fast immer die richtige Wahl. Hier sind die Gründe.

Das Problem mit der alleinigen Nutzung eines ausländischen Testaments

Wenn jemand stirbt und sein Nachlass Immobilien in Spanien umfasst, erfordert der spanische Teil des Verfahrens das Tätigwerden eines spanischen Notarios. Wenn das einzige Testament ein ausländisches ist – britisches, deutsches, niederländisches, amerikanisches – muss Folgendes geschehen, bevor der Notario tätig werden kann:

  1. Das Original (oder eine beglaubigte Kopie) des ausländischen Testaments beschaffen
  2. Das Dokument gemäß dem Haager Übereinkommen apostillieren
  3. Es von einem vereidigten Traductor Jurado (Übersetzer) ins Spanische übersetzen lassen
  4. Es vom spanischen Notario als nach dem anwendbaren Recht gültig anerkennen lassen
  5. In manchen Fällen ein Europäisches Nachlasszeugnis oder ähnliches beschaffen

Die Schritte 1–4 verlängern den spanischen Erbschaftsprozess typischerweise um vier bis acht Wochen und können Kosten von 500–1.500 € verursachen. Bei strittigen Nachlässen können die Komplikationen weit größer sein.

Ein spanisches Testament umgeht dies vollständig. Der Notario durchsucht das Registro Central de Última Voluntad, findet das spanische Testament sofort und kann den spanischen Nachlass verwalten, ohne auf irgendetwas aus dem Ausland warten zu müssen.

Ein kurzer Termin kann Ihren Erben monatelange Verzögerungen ersparen

Ein spanisches Testament, das nur Ihre spanischen Vermögenswerte abdeckt, kann in einem einzigen Notariatstermin von 30–60 Minuten für eine Gebühr von rund 150 € erstellt werden. Dieser einmalige Aufwand kann Ihren Erben wochenlange internationale Dokumentenbeschaffung und -übersetzung in einem schwierigen Moment ersparen.

EU-Erbrechtsverordnung 650/2012: Wahl des heimatländischen Rechts

Die EU-Erbrechtsverordnung (seit August 2015 in allen EU-Mitgliedstaaten außer Dänemark und Irland anwendbar) hat ein bedeutendes Recht für EU-Bürger und Immobilieneigentümer eingeführt: die Möglichkeit zu wählen, dass das Recht Ihrer Staatsangehörigkeit die Erbfolge Ihres gesamten Vermögens regelt, unabhängig davon, wo es sich befindet.

Standardregel: Ohne eine Rechtswahl gilt das Recht des Landes, in dem Sie zum Zeitpunkt des Todes gewöhnlich ansässig waren, für Ihren gesamten Nachlass. Für einen deutschen Staatsangehörigen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, der eine Mallorca-Villa besitzt, würde standardmäßig deutsches Recht für den gesamten Nachlass gelten – einschließlich der Mallorca-Immobilie.

Rechtswahl: Sie können in Ihrem Testament eine formale Rechtswahl treffen, dass Ihr nationales Recht gilt. Für einen deutschen Staatsangehörigen bedeutet dies, dass deutsches Recht auch für die Mallorca-Immobilie gilt.

Praktische Auswirkungen:

  • Wenn Sie Ihr heimatländisches Recht wählen, gelten die spanischen Pflichtteilsregeln (legítima) nicht für Ihre spanische Immobilie – stattdessen gilt die Testierfreiheit Ihres Heimatlandes
  • Dies ist besonders wertvoll für britische Staatsangehörige (die nahezu vollständige Testierfreiheit haben) und US-amerikanische Staatsangehörige
  • Für deutsche Staatsangehörige, deren eigene Pflichtteilsregeln den spanischen weitgehend ähneln, kann der praktische Unterschied weniger bedeutend sein

Die Verordnung beseitigt nicht die spanische Steuer

Eine Rechtswahl nach der EU-Erbrechtsverordnung 650/2012 regelt, wer erbt und in welchen Anteilen – sie hat keinen Einfluss auf die spanische Erbschaftsteuer. Ihre Erben werden das Modelo 650 unabhängig davon, welches nationale Erbrecht angewendet wird, bei der ATIB einreichen müssen.

Wie man ein spanisches Testament erstellt

Die Errichtung eines spanischen Testaments ist unkompliziert:

  1. Beauftragen Sie einen spanischen Notario – oder bitten Sie Ihren spanischen Anwalt, dies zu arrangieren. Jeder Notario in Spanien kann ein Testament aufnehmen; Sie müssen keinen Notario auf Mallorca aufsuchen, wenn Sie zufällig in Madrid sind.
  2. Bringen Sie Ihren Reisepass und Ihre NIE-Nummer mit – eine Identifikation ist erforderlich
  3. Instruieren Sie den Notario über Ihre Wünsche – das Testament sollte Ihre spanischen Vermögenswerte ausdrücklich erfassen und idealerweise eine Rechtswahl nach der EU-Verordnung 650/2012 enthalten, wenn Sie die Erbschaftsregeln Ihres Heimatlandes anwenden möchten
  4. Unterzeichnung vor dem Notario – der Notario bezeugt, gegenzeichnet und registriert das Testament
  5. Das Testament wird automatisch im Registro Central de Actos de Última Voluntad in Madrid eingetragen – dies ist das nationale Register, das spanische Notare bei der Verwaltung eines jeden Nachlasses zuerst durchsuchen

Kosten: ungefähr 130–200 € einschließlich der Eintragsgebühr.

Ein spanisches Testament in einer Fremdsprache ist möglich – der Notario kann das Dokument auf Englisch oder Deutsch erläutern – aber die unterzeichnete Urkunde wird auf Spanisch sein.

Was Ihr spanisches Testament abdecken sollte

Ein gut ausgearbeitetes spanisches Testament für einen nicht-residenten Immobilieneigentümer enthält typischerweise:

  • Identifikation der spanischen Vermögenswerte (die Immobilie nach Finca-Registral-Nummer, etwaige spanische Bankkonten)
  • Benennung der Erben für die spanischen Vermögenswerte
  • Die Rechtswahl nach der EU-Erbrechtsverordnung 650/2012, falls zutreffend
  • Die Bestätigung, dass das spanische Testament ein eingeschränktes Testament nur für spanische Vermögenswerte ist und kein heimatländisches Testament widerruft, das andere Vermögenswerte abdeckt
  • Benennung eines Albacea (Testamentsvollstrecker), falls gewünscht – dies ist in Spanien jedoch optional

Dieser letzte Punkt ist wichtig: Ihr spanisches Testament sollte ausdrücklich angeben, dass es nur Ihre spanischen Vermögenswerte abdeckt und kein früheres heimatländisches Testament widerruft oder ersetzt. Ohne dies könnte das jüngste Testament aus irgendeinem Land als Widerruf früherer Testamente ausgelegt werden.

Was passiert ohne Testament: Spanische gesetzliche Erbfolge

Wenn jemand stirbt, ohne ein gültiges Testament zu hinterlassen, das seine spanischen Immobilien abdeckt, wird sein spanischer Nachlass nach den spanischen Intestatregeln (Sucesión ab Intestato) aufgeteilt. Die Vorrangreihenfolge lautet:

  1. Kinder (zu gleichen Teilen)
  2. Eltern (wenn keine Kinder vorhanden sind)
  3. Ehegatte (hat Recht auf das usufructo von einem Drittel des Nachlasses, wenn Kinder vorhanden sind; erbt vollständig, wenn weder Kinder noch Eltern vorhanden sind)
  4. Geschwister und dann entferntere Verwandte
  5. Der spanische Staat (als letzter Ausweg)

Das Intestatverfahren erfordert, dass der Notario einen Auto de Declaración de Herederos ausstellt, was komplexer, langsamer und teurer ist als die Verwaltung eines Nachlasses mit Testament.

Zusammenspiel mit heimatländischen Testamenten

  • Britische Testamente: gültig für spanische Immobilien, wenn apostilliert und übersetzt; können in Spanien verwendet werden, verursachen aber Verzögerungen. Nach dem Brexit liegt das Vereinigte Königreich außerhalb der EU-Erbrechtsverordnung, aber nach ihr errichtete Testamente bleiben in Spanien gültig. Ein spanisches Testament wird aus praktischen Effizienzgründen dennoch empfohlen.
  • Deutsche Testamente: Deutschland ist EU-Mitgliedstaat. Ein deutsches Testament mit Rechtswahlklausel funktioniert gut für spanische Immobilien, aber ein paralleles spanisches Testament spart dennoch Zeit bei der Verwaltung.
  • US-amerikanische/kanadische Testamente: außerhalb der EU-Verordnung. Diese können in Spanien verwendet werden, müssen aber apostilliert und übersetzt werden. Ein spanisches Testament ist besonders wertvoll für US-amerikanische und kanadische Eigentümer.

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