Erbschaft

Erbschaftsteuer nach spanischer Region: Die wichtigsten Unterschiede

Die spanische Erbschaftsteuer variiert je nach autonomer Gemeinschaft erheblich. Hier ist ein klarer Vergleich der wichtigsten Regionen – Balearen, Madrid, Andalusien, Katalonien und Valencia – und warum der Standort so entscheidend ist.

Aktualisiert 15. Mai 2026·6 Min. Lesezeit

Kurzfassung

Spaniens autonome Gemeinschaften legen ihre eigenen Erbschaftsteuersätze und Ermäßigungen fest, was zu effektiven Sätzen führt, die für dieselbe Erbschaft je nach Standort der Immobilie von nahezu null bis über 30 % reichen können. Die Balearen, Madrid und Andalusien wenden nahezu vollständige Befreiungen für direkte Erben an. Katalonien ist deutlich weniger großzügig. Für Nicht-Residenten gelten die Regeln der Region, in der sich die Immobilie befindet.

Warum die spanische Erbschaftsteuer je nach Region variiert

Die spanische Erbschaftsteuer (Impuesto sobre Sucesiones y Donaciones, ISD) ist eine Staatssteuer, die autonome Gemeinschaften im Rahmen des nationalen Rechts modifizieren dürfen. Sie können:

  • Die nationale Steuerskala erhöhen oder senken
  • Zusätzliche persönliche Freibeträge über die nationalen Mindestbeträge hinaus gewähren
  • Pauschale Bonificaciones (Ermäßigungen) auf die von bestimmten Erbenkategorien zu zahlende Steuer anwenden

Das Ergebnis ist, dass Spanien 17 verschiedene effektive Erbschaftsteuerregimes hat – alle aufbauend auf demselben nationalen Basisrecht. Die regionalen Regeln gelten auf Basis des Ortes, an dem der Verstorbene gewöhnlich ansässig war (für Residenten), oder des Ortes, an dem sich die Immobilien mit dem höchsten Wert befinden (für Nicht-Residenten).

Für einen nicht-residenten Eigentümer einer Mallorca-Immobilie gelten die balearischen Regeln für den spanischen Nachlass, unabhängig davon, wo die Erben leben.

Nationale Basisregeln (Staatsrecht)

Vor regionalen Modifikationen sieht das nationale Recht folgendes vor:

  • Persönliche Freibeträge von 15.957 € für Erben der Gruppe II (erwachsene Kinder, Ehegatte, Eltern) – nach europäischen Standards bescheiden
  • Eine progressive Steuerskala von 7,65 % bis 34 % je nach steuerpflichtiger Basis
  • Einen Multiplikator basierend auf dem Vorhandenvermögen des Erben, der den effektiven Satz verdoppeln kann
  • Freibeträge bei Behinderung

Diese nationalen Regeln gelten in vollem Umfang nur, wenn die autonome Gemeinschaft von ihrer Befugnis zur Modifizierung keinen Gebrauch gemacht hat – was in der Praxis für die am häufigsten erbenden Gruppen zunehmend selten vorkommt.

Vergleich nach Regionen

Katalonien ist der bedeutende Ausreißer

Wenn Sie Immobilien in Katalonien besitzen (einschließlich Barcelona oder der Costa Brava), ist die erbschaftsteuerliche Situation grundlegend anders als auf den Balearen oder in Madrid. Die Steuerermäßigungen Kataloniens sind begrenzt, und bei einer Immobilie im Wert von 800.000 €, die an ein erwachsenes Kind übergeht, könnte die Erbschaftsteuerrechnung leicht 30.000–60.000 € erreichen. Eine sorgfältige Nachlassplanung ist für Eigentümer katalonischer Immobilien besonders wichtig.

Besteuerung von Nicht-Residenten

Nicht-EU-Erben und nicht-residente Erben wurden historisch nur nach nationalen Regeln besteuert – eine deutlich weniger vorteilhafte Position. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2014 (Rechtssache C-127/12) war Spanien verpflichtet, die Behandlung von EU- und Nicht-EU-Erben anzugleichen.

Die aktuelle Position für Nicht-Residenten:

  • Wenn der Verstorbene Nicht-Resident war und der Nachlass spanische Immobilien umfasst: die Regeln der autonomen Gemeinschaft, in der sich der wertvollste spanische Vermögenswert befindet, gelten
  • Wenn der Erbe Nicht-Resident ist (aber der Verstorbene Resident war): die Regeln der Gemeinschaft, in der der Verstorbene ansässig war, gelten
  • Beide Szenarien profitieren nun von regionalen Bonificaciones unabhängig von der Nationalität oder EU-Mitgliedschaft des Erben

Das bedeutet, dass ein britischer, deutscher, niederländischer, amerikanischer oder schweizerischer Erbe einer Mallorca-Immobilie die Balearenregeln anwendet und von der 99%igen Ermäßigung profitiert.

Die Bedeutung von Domizil und gewöhnlichem Aufenthalt

Die autonome Gemeinschaft, deren Regeln gelten, wird durch den gewöhnlichen Aufenthalt des Verstorbenen in Spanien bestimmt – nicht durch den Aufenthalt des Erben und nicht durch den Standort der Immobilie (außer bei nicht-residenten Verstorbenen, wie oben beschrieben).

Ein Spanier, der gewöhnlich in Madrid ansässig war, aber eine Costa-del-Sol-Immobilie besaß, hätte seinen Nachlass nach Madrider Regeln behandelt (99% Ermäßigung) – nicht nach andalusischen Regeln (ebenfalls 99%, aber der Punkt ist, dass der Aufenthalt des Verstorbenen, nicht der Standort der Immobilie, bestimmt, welche regionalen Regeln bei residenten Verstorbenen gelten).

Für Nicht-Residenten – das sind die meisten Leser dieses Leitfadens – ist der Immobilienstandort ausschlaggebend, und Mallorca fällt unter balearische Regeln.

Planung rund um regionale Unterschiede

Für Eigentümer mit Immobilien in mehreren spanischen Regionen bestimmt die Region, in der sich der wertvollste Vermögenswert befindet, welche Regeln für den nicht-residenten Nachlass gelten. Es gibt keinen Mechanismus, um eine vorteilhaftere Region zu wählen. Jedoch:

  • Die korrekte Bewertung Ihres spanischen Nachlasses und die korrekte Klassifizierung der Erben kann einen bedeutenden Unterschied machen
  • Das Balearenregime ist eines der vorteilhaftesten in Spanien – dies ist ein echter Vorteil des Mallorca-Immobilienbesitzes aus Nachlassplanungsperspektive
  • Für Eigentümer katalonischer Immobilien insbesondere können Strukturen wie usufructo, Schenkung zu Lebzeiten oder Halten über eine spanische Gesellschaft es wert sein, mit einem Experten zu erörtern

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