Kurzfassung
ITP (Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales) ist die Kaufsteuer, die Sie beim Erwerb einer Gebrauchtimmobilie in Spanien zahlen. Auf den Balearischen Inseln liegen die Sätze je nach Kaufpreis zwischen 8 % und 13 %. Sie wird einmalig vom Käufer beim Kauf entrichtet — und ist in der Regel der größte Steuerposten einer Immobilientransaktion.
Was ist ITP?
ITP gilt für alle Käufe von Gebrauchtimmobilien (Wiederverkauf) in Spanien. Neubauten vom Bauträger werden anders besteuert — dort fallen IVA (MwSt.) und AJD statt ITP an. Weitere Informationen finden Sie in unserem IVA- und AJD-Leitfaden für Neubauten.
ITP ist eine Regionalsteuer, d. h. jede autonome Gemeinschaft legt ihre eigenen Sätze fest. Die Balearischen Inseln (Mallorca, Ibiza, Menorca, Formentera) haben einige der höchsten ITP-Sätze in Spanien.
ITP-Sätze der Balearen (2026)
Funktionsweise der gestaffelten Skala:
Für eine Immobilie zum Preis von 750.000 €:
- Erste 400.000 € zu 8 % = 32.000 €
- Nächste 200.000 € (400.000–600.000 €) zu 9 % = 18.000 €
- Nächste 150.000 € (600.000–750.000 €) zu 10 % = 15.000 €
- ITP gesamt: 65.000 €
ITP basiert auf dem deklarierten Wert — Hacienda kann nach oben korrigieren
Wenn Hacienda (oder die balearische Steuerbehörde) der Ansicht ist, dass der deklarierte Verkaufspreis unter dem Marktwert liegt, kann sie eine Nachforderung auf Basis einer eigenen Bewertung ausstellen. Dies nennt sich „comprobación de valores" und kommt auf den Inseln relativ häufig vor.
Wann und wie wird ITP gezahlt?
ITP muss innerhalb von 30 Werktagen nach Unterzeichnung der escritura (Eigentumsübertragungsurkunde) bezahlt werden. Ihr Notar und Ihre gestoría übernehmen diesen Prozess in der Regel für Sie. Die Schritte:
- Unterzeichnung der escritura beim Notar
- Berechnung der geschuldeten ITP durch die gestoría
- Überweisung der Mittel auf das Klientenkonto der gestoría
- Einreichung von Modelo 600 (der ITP-Erklärung) und Steuerzahlung durch die gestoría
- Eintragung der escritura im Grundbuch
Ist ITP absetzbar?
Die bei Ihrem Kauf gezahlte ITP wird den Anschaffungskosten Ihrer Immobilie für Kapitalertragszwecke hinzugerechnet. Wenn Sie die Immobilie später verkaufen, verringert dies Ihren steuerpflichtigen Gewinn.
Ermäßigungen und Befreiungen
Die Balearenregierung bietet regelmäßig reduzierte ITP-Sätze für bestimmte Situationen an:
- Erstwohnsitz für Käufer unter 36 Jahren
- Käufer mit Behinderung
- Kinderreiche Familien
Als Nicht-Resident, der ein Ferienhaus erwirbt, erfüllen Sie diese Voraussetzungen nicht. Sie zahlen den Standardsatz.
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Spanische Steuererklärungen und Bürokratie können komplex sein. Eine lokale Gestoría kann Modelo 210, NIE-Anträge und andere Formalitäten für Sie übernehmen.
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