Kurzfassung
Für Nicht-Residenten, die längere Zeiträume auf der Insel verbringen, ist der Kauf eines Gebrauchtwagens auf Mallorca eine sinnvolle Option. Der Prozess umfasst die Prüfung des ITV-Status des Fahrzeugs, die Zahlung der 4-prozentigen Übertragungssteuer (ITP) sowie die Anmeldung des Besitzerwechsels beim Tráfico-Amt. Planen Sie ein bis drei Wochen für den gesamten administrativen Ablauf ein.
Warum ein lokaler Kauf dem Import vorzuziehen ist
Viele Nicht-Residenten erwägen zunächst, ihr Fahrzeug aus der Heimat mitzubringen — einen in Großbritannien zugelassenen Rechtslenker oder ein in Deutschland angemeldetes Fahrzeug — zur Nutzung auf Mallorca. In den meisten Fällen ist dies mit mehr Aufwand verbunden, als es sich lohnt:
- Importkosten: Die Einfuhr eines ausländischen Fahrzeugs und seine Zulassung in Spanien erfordern die Zahlung der spanischen Zulassungssteuer (Impuesto de Matriculación) auf Basis der CO₂-Emissionen, zuzüglich IVA und Verwaltungskosten. Bei einem normalen Benzin- oder Dieselfahrzeug kann dies den Fahrzeugwert um 5 bis 14,75 % erhöhen
- Rechtslenker: Das Fahren eines britischen Rechtslenkers auf spanischen Autobahnen und durch mallorquinische Ortschaften ist zwar legal, aber unpraktisch — Überholen, Mautstationen und Parken gestalten sich schwieriger
- Versicherung: Die Versicherung eines ausländisch zugelassenen Fahrzeugs, das Sie nahezu dauerhaft vor Ort nutzen, wird nach einigen Monaten kompliziert
Der Kauf eines in Spanien zugelassenen Gebrauchtwagens ist hingegen unkompliziert: Sie zahlen die Übertragungssteuer, melden das Fahrzeug um und fahren los. Nach der Zulassung auf Ihren Namen ist das Versichern und Warten des Fahrzeugs auf der Insel vollkommen routinemäßig.
Schritt 1: Fahrzeug prüfen und Status überprüfen
Bevor Sie sich auf einen Preis einigen, führen Sie die üblichen Überprüfungen durch:
ITV (Inspección Técnica de Vehículos): Spaniens Hauptuntersuchung (vergleichbar mit dem deutschen TÜV oder dem britischen MOT). Stellen Sie sicher, dass die ITV aktuell ist — Fahrzeuge, die älter als 10 Jahre sind, müssen jährlich geprüft werden. Der Verkäufer sollte das aktuellste ITV-Zertifikat vorlegen. Ist es abgelaufen, kalkulieren Sie die Kosten und den Zeitaufwand für die Hauptuntersuchung ein, bevor Sie das Fahrzeug legal fahren dürfen.
DGT-Fahrzeughistorie: Die Dirección General de Tráfico (DGT) bietet einen kostenpflichtigen Fahrzeughistorienbericht — den Informe de Vehículo — über die Sede Electrónica der DGT oder autorisierte Vermittler an. Dieser enthält:
- Frühere Eigentümer
- Technische Daten
- Offene Bußgelder gegen das Fahrzeug
- Ob es als gestohlen gemeldet wurde
- Eingetragene Belastungen oder Pfändungen
Offene Belastungen: Wie Immobilien können auch Fahrzeuge mit Schulden belastet sein. Ein sauberer DGT-Bericht ist das Äquivalent zur nota simple beim Autokauf.
carsenmallorca.com für lokale Gebrauchtwageninserate nutzen
Für eine kuratierte Auswahl an Gebrauchtfahrzeugen auf Mallorca — darunter Fahrzeuge, die sich für Nicht-Resident-Käufer eignen, sowie Verkäufer mit Englischkenntnissen — empfiehlt sich carsenmallorca.com, ein speziell auf den mallorquinischen Gebrauchtwagenmarkt ausgerichtetes Portal.
Schritt 2: Kauf vereinbaren und Unterlagen vorbereiten
Für einen Gebrauchtwagenverkauf in Spanien ist ein schriftlicher Kaufvertrag (contrato de compraventa de vehículo de segunda mano) erforderlich, der von Käufer und Verkäufer unterzeichnet wird. Dies ist ein einfaches Dokument, das als Vorlage erhältlich ist, und sollte folgende Angaben enthalten:
- Angaben beider Parteien (vollständiger Name, NIE/DNI, Adresse)
- Fahrzeugdaten (Marke, Modell, Kennzeichen, Fahrgestellnummer, Motornummer)
- Vereinbarter Kaufpreis
- Datum der Übergabe
- Erklärung, dass das Fahrzeug frei von Schulden und Belastungen ist
Beide Parteien unterzeichnen den Vertrag; jede erhält ein Exemplar. Der Verkäufer stellt außerdem folgende Unterlagen zur Verfügung:
- Den permiso de circulación (Fahrzeugzulassungsbescheinigung)
- Die ficha técnica (technisches Datenblatt)
- Das aktuelle ITV-Zertifikat
Schritt 3: Übertragungssteuer (ITP) zahlen
Der Kauf eines Gebrauchtfahrzeugs unterliegt dem Impuesto sobre Transmisiones Patrimoniales (ITP) — derselben Steuer wie bei Immobilienübertragungen, jedoch zu einem Pauschalsteuersatz für Fahrzeuge.
Auf den Balearen beträgt die ITP bei Gebrauchtfahrzeugübertragungen 4 % des steuerlichen Fahrzeugwerts. Der steuerliche Wert entspricht nicht dem Kaufpreis — er ergibt sich aus den jährlich von der ATIB veröffentlichten amtlichen Fahrzeugbewertungstabellen, die auf Marke, Modell, Baujahr und Motorleistung basieren. In der Praxis bedeutet dies:
- Kaufen Sie einen fünf Jahre alten Volkswagen Golf für 12.000 €, weist die ATIB-Tabelle ihm möglicherweise einen steuerlichen Wert von beispielsweise 13.500 € zu — und die ITP wird mit 4 % von 13.500 € = 540 € berechnet
- Liegt der Kaufpreis unter dem steuerlichen Wert, verwendet die ATIB den höheren steuerlichen Wert
- Liegt der Kaufpreis darüber, wird der jeweils höhere der beiden Werte herangezogen
Die ITP wird mittels Modelo 620 erklärt und innerhalb von 30 Werktagen nach der Übertragung an die ATIB gezahlt.
Elektrofahrzeuge und ITP
Auf den Balearen profitieren emissionsfreie Fahrzeuge (reine Elektrofahrzeuge) von einem ermäßigten ITP-Satz. Prüfen Sie zum Zeitpunkt des Kaufs den aktuellen ATIB-Satz, da die Förderungen für Elektrofahrzeuge mehrfach angepasst wurden.
Schritt 4: Fahrzeugumschreibung bei der DGT
Nach Zahlung der ITP melden Sie den Eigentümerwechsel bei der DGT (Jefatura Provincial de Tráfico de Baleares) in Palma an. Erforderliche Unterlagen:
- Ausgefüllter solicitud de transferencia de vehículo (Umschreibungsantrag, erhältlich bei der DGT oder Ihrer gestoría)
- Originalunterzeichneter Kaufvertrag
- Abgestempeltes Modelo 620 (Nachweis der ITP-Zahlung)
- NIE/DNI-Dokumente beider Parteien
- Permiso de circulación und ficha técnica des Fahrzeugs
Eine gestoría kann den gesamten Übertragungsprozess gegen eine Gebühr von ca. 60–120 € übernehmen — dies ist sehr empfehlenswert, da das DGT-Amt mit Wartezeiten und spanischsprachigen Formularen verbunden sein kann.
Bearbeitungszeit: Der neue permiso de circulación auf Ihren Namen trifft in der Regel innerhalb von ein bis drei Wochen per Post ein.
Schritt 5: Versicherung
Bevor Sie das Fahrzeug fahren, benötigen Sie mindestens eine Kfz-Haftpflichtversicherung (seguro obligatorio de responsabilidad civil). Ausführliche Informationen — auch zu den Optionen für Nicht-Residenten mit ausländischem Führerschein — finden Sie in unserem speziellen Leitfaden zur Kfz-Versicherung in Spanien. Sie können eine Versicherung online oder über einen lokalen Makler abschließen; zu den großen spanischen Versicherern gehören Mapfre, Mutua Madrileña, Allianz und AXA.
Das Fahrzeug verkaufen, wenn Sie die Insel verlassen
Wenn Sie das Fahrzeug irgendwann verkaufen oder nicht mehr in Spanien nutzen möchten:
- Durchlaufen Sie denselben Übertragungsprozess in umgekehrter Reihenfolge — der Käufer zahlt die ITP und meldet den Übertrag an
- Alternativ können Sie das Fahrzeug abmelden (dar de baja del vehículo), wenn es aus Spanien ausgeführt oder verschrottet wird
- Bewahren Sie den Nachweis der Übertragung auf, um künftige Bußgelder oder Haftungsansprüche in Ihrem Namen zu vermeiden
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