Kurzfassung
Die Haftpflichtversicherung (seguro obligatorio) ist das gesetzliche Minimum für das Fahren eines beliebigen Fahrzeugs in Spanien. Nichtansässige mit einem spanisch zugelassenen Fahrzeug können dieses bei jedem spanischen Versicherer versichern — eine ausländische Adresse ist kein Hindernis. Die Grüne Karte (carta verde) belegt die internationale Versicherungsgültigkeit und sollte jederzeit mitgeführt werden.
Was das spanische Recht vorschreibt
Gemäß dem spanischen Fahrzeugversicherungsgesetz (Ley sobre Responsabilidad Civil y Seguro en la Circulación de Vehículos a Motor, Königliches Gesetzesdekret 8/2004) muss jedes auf spanischen öffentlichen Straßen verkehrende Fahrzeug mindestens Folgendes haben:
Seguro obligatorio de responsabilidad civil — obligatorische Haftpflichtversicherung. Diese deckt ab:
- Personenschäden, die Dritten zugefügt werden (nach spanischem Recht ohne Obergrenze für Personenschäden — Versicherer tragen den vollen Betrag)
- Sachschäden an Dritten (bis mindestens € 70 Millionen pro Schadensfall gemäß aktuellen EU-Mindestanforderungen)
Sie deckt nicht ab:
- Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug
- Diebstahl Ihres Fahrzeugs
- Feuer, Naturkatastrophen oder Vandalismus an Ihrem Fahrzeug
- Arztkosten für Sie als Unfallverursacher
Ohne diese Mindestversicherung zu fahren ist eine schwere Ordnungswidrigkeit — Bußgelder beginnen bei € 601 und das Fahrzeug kann stillgelegt werden.
Optionaler Schutz: Todo Riesgo (Vollkasko)
Seguro a todo riesgo (Vollkaskoversicherung) umfasst zusätzlich:
- Eigenschäden (daños propios): Reparaturen an Ihrem Fahrzeug nach einem Unfall, unabhängig von der Schuldfrage
- Diebstahl (robo): vollständiger Fahrzeugdiebstahl oder Teile-Diebstahl
- Feuer und Naturkatastrophen (incendio y fenómenos meteorológicos)
- Glasbruch (cristales): Windschutzscheiben- und Fensterscheibenersatz ohne Auswirkung auf den Schadenfreiheitsrabatt
- Pannenhilfe (asistencia en carretera): Abschleppen, Notfallreparatur, Unterkunft bei Panne
- Rechtsschutz (defensa jurídica): deckt Anwaltskosten ab, wenn Sie in einen unfallbedingten Rechtsstreit verwickelt sind
Die meisten nichtansässigen Fahrzeugeigentümer auf Mallorca sollten mindestens terceros ampliado (Haftpflicht plus Feuer, Diebstahl und Glas) in Betracht ziehen — eine mittlere Stufe zwischen einfacher Haftpflicht und Vollkasko, die Diebstahl- und Feuerschutz ohne die vollen Kosten einer todo-riesgo-Police bietet.
Ein spanisches Fahrzeug mit ausländischer Adresse versichern
Nichtansässige mit einem spanisch zugelassenen Fahrzeug können es auch mit ausländischer Adresse bei einem spanischen Versicherungsunternehmen versichern. Der Versicherer fragt nach:
- Fahrzeugzulassungsdaten (matrícula und permiso de circulación)
- Ihrer NIE-Nummer
- Ihrer Heimatlandadresse
- Angaben zum Führerschein (Staatsangehörigkeit und Führerscheintyp)
- Ihrer Schadenshistorie — ein Schadensfreiheitszeugnis (certificado de bonus) von Ihrem Heimatlandversicherer hilft, Ihren Fahrzeugführungsnachweis zu belegen, und kann Ihren Beitrag reduzieren
Einige spanische Versicherer sind mit ausländischen Adressinhabern vertrauter als andere. Mapfre, Mutua Madrileña, Allianz España, AXA und Catalana Occidente verfügen alle über Erfahrung mit nichtansässigen Versicherungsnehmern.
Alternativ können Sie einen lokalen mallorquinischen Versicherungsmakler (correduría de seguros) nutzen, der regelmäßig mit nichtansässigen Kunden zusammenarbeitet und Angebote mehrerer Versicherer vergleichen kann. Dies ist oft der einfachste Weg für eine erste Police.
Versicherung über Kontakte von carsenmallorca.com
Wenn Sie Ihr Fahrzeug über einen mallorquinischen Händler oder über Ressourcen wie carsenmallorca.com erwerben, fragen Sie den Verkäufer nach seinem empfohlenen lokalen Versicherungsmakler. Verkäufer und Händler, die regelmäßig mit nichtansässigen Käufern zusammenarbeiten, haben typischerweise Beziehungen zu Maklern, die Erfahrung im Abschluss von Policen für Kunden mit ausländischen Adressen haben.
Die Grüne Karte (Carta Verde)
Die carta verde (Grüne Karte) ist ein international anerkanntes Dokument, das belegt, dass ein Fahrzeug die erforderliche Mindest-Haftpflichtversicherung für die Reise in Ländern hat, die dem Grüne-Karte-System angehören. Spanien ist Mitglied; ebenso alle EU-Länder, das Vereinigte Königreich und die meisten europäischen Nachbarländer.
Wichtige Punkte:
- Ihr spanischer Versicherer stellt auf Anfrage eine Grüne Karte aus (oft automatisch mit den Policenunterlagen)
- Sie wird auf grünem Papier gedruckt (daher der Name) und enthält die Angaben zum Versicherungsnehmer, Fahrzeugdaten sowie die Länder, in denen der Schutz gilt
- Sie sollten die Grüne Karte beim Fahren in Spanien und beim Überschreiten jeder internationalen Grenze mitführen
- Bei einer Polizeikontrolle erfüllt die Vorlage der Grünen Karte zusammen mit der Fahrzeugzulassung und dem Führerschein die Versicherungsprüfung
- Die Grüne Karte wird auch in Nicht-EU-Ländern als Versicherungsnachweis anerkannt (Marokko, Türkei usw.) — nützlich, wenn Sie Ihr mallorquinisches Fahrzeug per Fähre auf das europäische Festland mitnehmen möchten
Digitale Grüne Karten
Viele spanische Versicherer stellen jetzt digitale Grüne Karten aus, die über ihre App oder das Kundenportal zugänglich sind. Spanische und die meisten europäischen Polizeibehörden akzeptieren digitale Grüne Karten auf einem Telefonbildschirm. Einige Grenzübergänge und Mietwagensituationen bevorzugen jedoch noch immer eine physische Kopie — es lohnt sich, einen Ausdruck zusammen mit Ihren anderen Dokumenten im Fahrzeug aufzubewahren.
Gastfahrer und namentlich genannte Fahrer
Wenn andere Familienmitglieder oder Gäste Ihr Fahrzeug während eines Besuchs auf Mallorca fahren, prüfen Sie Ihre Police hinsichtlich:
- Einschränkungen auf namentlich genannte Fahrer: Einige Policen beschränken den Schutz auf namentlich genannte Fahrer. Das Hinzufügen von Familienmitgliedern als namentlich genannte Fahrer ist in der Regel unkompliziert und kann einen geringen Aufpreis kosten
- Klauseln für gelegentliche Fahrer: Andere Policen decken jeden lizenzierten Fahrer mit Ihrer Erlaubnis ab (cualquier conductor autorizado) — flexibler für saisonale Nutzung
- Altersbeschränkungen: Viele spanische Policen erheben Aufschläge oder Einschränkungen für Fahrer unter 25 oder über 75 Jahren
Was nach einem Unfall zu tun ist
In Spanien können beide Fahrer bei leichten Unfällen ohne Personenschäden die Declaración Amistosa de Accidente de Tráfico (DAAT) ausfüllen — den europäischen Unfallbericht —, der am Unfallort einvernehmlich ausgefüllt und von beiden unterzeichnet wird. Jeder behält eine Kopie. Dieses Formular wird europaweit anerkannt und beschleunigt Versicherungsansprüche ohne Polizeibeteiligung.
Bei Unfällen mit Personenschäden rufen Sie 112 an. Ein Polizeiprotokoll (Guardia Civil oder Policía Local) ist für jeden Personenschadensanspruch erforderlich.
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