Kurzfassung
IBI — Impuesto sobre Bienes Inmuebles — ist Spaniens jährliche lokale Grundsteuer, vergleichbar mit der Grundsteuer in Deutschland. Auf Mallorca wird sie von der Agència Tributària de les Illes Balears (ATIB) im Auftrag der einzelnen Gemeinden erhoben. Die Sätze variieren erheblich: Calvià und Palma liegen am oberen Ende; ländliche Zentralgemeinden tendieren zu niedrigeren Sätzen. Die Einrichtung eines Lastschriftverfahrens ist der einfachste Weg, um sicherzustellen, dass Sie nie eine Zahlung verpassen.
Was ist IBI und wie wird es berechnet?
IBI wird auf das Eigentum von Immobilien erhoben — städtische, ländliche und besondere Eigenschaften. Als Nicht-Resident-Eigentümer zahlen Sie IBI genauso wie ansässige Eigentümer. Es gibt keine Befreiung oder Satzunterschiede für Nicht-Residenten.
Ihre jährliche IBI-Rechnung berechnet sich wie folgt:
IBI = Valor Catastral × Gemeindesteuersatz
Der valor catastral (Katasterwert) wird vom Catastro — Spaniens nationalem Immobilienregister — festgelegt und entspricht nicht dem Marktwert. Katasterwerte werden in der Regel auf 40–70 % des Marktwerts festgelegt, obwohl sie in vielen Gemeinden seit Jahren nicht aktualisiert wurden und erheblich niedriger sein können. Der Gemeindesteuersatz (tipo impositivo) wird von jedem Ayuntamiento (Stadtrat) innerhalb der durch nationales Recht festgelegten Bandbreiten festgelegt.
Für Stadtgrundstücke (die Kategorie, die die meisten Nicht-Resident-Eigentümer halten) erlaubt das nationale Recht den Gemeinden, Sätze zwischen 0,4 % und 1,1 % des Katasterwertes festzulegen. Gemeinden mit höherem Finanzbedarf oder die ihre Katasterwerte kürzlich nach oben revidiert haben, neigen dazu, Sätze am oberen Ende der Spanne festzulegen.
Katasterwert und Marktwert sind nicht dasselbe
Ihre IBI-Rechnung basiert auf dem Katasterwert, nicht auf dem, was Sie für die Immobilie bezahlt haben. Wenn Sie zu €1,2 Mio. gekauft haben, aber der Katasterwert €280.000 beträgt, wird Ihre IBI auf €280.000 berechnet. Der Katasterwert ist auf Ihrer IBI-Rechnung angegeben und kann über das Online-Portal des Catastro nachgeschlagen werden.
IBI-Sätze nach Gemeinde auf Mallorca (2026)
Die folgenden Sätze gelten für das Steuerjahr 2026. Die Sätze werden jährlich festgelegt und können sich ändern. Überprüfen Sie immer bei ATIB den aktuellen Satz für Ihre spezifische Gemeinde und Immobilienart.
Gezeigte Sätze sind indikativ — bei ATIB überprüfen
Gemeindliche IBI-Sätze können jährlich angepasst werden. Die oben genannten Sätze basieren auf veröffentlichten Zahlen für 2025/2026, aber überprüfen Sie immer Ihre Rechnung oder fragen Sie ATIB direkt nach dem aktuellsten Satz für Ihre spezifische Gemeinde und Immobilienart.
Was bestimmt die Höhe Ihrer Rechnung?
Zwei Faktoren bestimmen Ihre IBI: der Katasterwert (vom Catastro festgelegt, nicht von Ihnen) und der Gemeindesteuersatz (von Ihrem Ayuntamiento festgelegt). Ein dritter Faktor gilt in einigen Fällen: Zuschläge für leerstehende Immobilien. Palma de Mallorca hat beispielsweise einen Zuschlag von 50–150 % für Wohnimmobilien eingeführt, die nachweislich mehr als zwei Jahre leer stehen.
Der verwendete Wert ist der valor catastral del suelo (Bodenwert) plus der valor catastral de la construcción (Gebäudewert), wie im Catastro verzeichnet. Wenn Ihre Immobilie kürzlich renoviert wurde, ohne dass das Catastro aktualisiert wurde, spiegelt Ihr Katasterwert die Verbesserungen möglicherweise noch nicht wider — was bedeutet, dass Ihre IBI-Rechnung niedriger ist, als sie nach einer Revision werden könnte.
Ihre IBI-Rechnung finden
Wenn Sie eine Immobilie auf Mallorca besitzen und Ihre Immobilienverwaltung korrekt eingerichtet haben, sollte ATIB Ihre IBI-Rechnung an Ihre registrierte Adresse (oder gestoría) senden. Wenn Sie keine Rechnung erhalten haben, gehen Sie nicht davon aus, dass Sie nichts schulden — die Verpflichtung besteht unabhängig davon.
Sie können prüfen, ob IBI geschuldet wird und Rechnungen über das ATIB-Online-Portal (Seu Electrònica de l'ATIB) herunterladen, indem Sie Ihre NIE und ein spanisches digitales Zertifikat (certificado electrónico) verwenden. Ihre gestoría kann auch in Ihrem Auftrag prüfen.
IBI wird in der Regel in einer einzigen Jahreszahlung abgerechnet und fällig. Das Zahlungsfenster auf Mallorca ist im Allgemeinen Oktober bis November, obwohl ATIB jedes Jahr genaue Daten veröffentlicht und einige Gemeinden leicht abweichende Kalender haben.
Lastschrift bei ATIB einrichten
Der einfachste Weg, IBI pünktlich zu zahlen, ist die Einrichtung eines Lastschriftverfahrens (domiciliación bancaria) bei ATIB. Einmal eingerichtet, wird die Zahlung jedes Jahr automatisch von Ihrem spanischen Bankkonto während des Zahlungsfensters abgebucht.
So richten Sie ein Lastschriftverfahren ein:
- Melden Sie sich im ATIB Seu Electrònica mit Ihrem digitalen Zertifikat oder Cl@ve PIN an.
- Navigieren Sie zu „Domiciliación de tributos" (Steuer-Lastschrift).
- Geben Sie Ihr spanisches Bankkonto (IBAN) ein.
- Bestätigen. ATIB benachrichtigt Sie über den Betrag, bevor er abgebucht wird.
Alternativ kann Ihre gestoría das Lastschriftverfahren in Ihrem Namen einrichten und verwalten — empfohlen, wenn Sie kein spanisches digitales Zertifikat haben.
Lastschrift über Ihre gestoría einrichten
Die meisten Nicht-Resident-Eigentümer finden es am einfachsten, ihre gestoría mit der IBI-Zahlung zu beauftragen. Sie erhalten die Rechnung, bestätigen den Betrag mit Ihnen und verwalten die Lastschrift. Dies beseitigt das Risiko, eine Zahlung zu verpassen, weil eine Rechnung Sie im Ausland nicht erreicht.
Versäumte IBI-Zahlungen: Was passiert
Wenn Sie eine IBI-Zahlung versäumen, sendet ATIB eine Mahnung und wechselt dann in die Vollstreckungsphase (período ejecutivo). An diesem Punkt wird ein Zuschlag von 5 %, 10 % oder 20 % angewendet, je nach Zahlungsverzug. In der Vollstreckungsphase kann ATIB eine Belastung auf Ihre Immobilie eintragen.
Wenn sich IBI-Schulden über mehrere Jahre ansammeln und nicht bezahlt werden, kann ATIB theoretisch Vollstreckungsmaßnahmen gegen die Immobilie einleiten. Dies ist relativ selten, kommt aber vor. Ausstehende IBI muss beim Verkauf beglichen werden — unbezahlte IBI wird in der Regel während des Übertragungsprozesses aufgedeckt.
Wenn Sie eine Immobilie geerbt oder ohne Kenntnis eines IBI-Rückstands gekauft haben, wird ATIB Sie über den ausstehenden Betrag informieren. Eine gestoría kann einen Zahlungsplan (aplazamiento) aushandeln, wenn der Betrag erheblich ist.
Professionelle Hilfe
Benötigen Sie Hilfe?
Spanische Steuererklärungen und Bürokratie können komplex sein. Eine lokale Gestoría kann Modelo 210, NIE-Anträge und andere Formalitäten für Sie übernehmen.
Gestoría finden →Lesehilfen
Artikel vereinfachen