Immobilien

Vollmacht in Spanien: Was Nicht-Residenten wissen müssen

Eine spanische Vollmacht (poder notarial) erlaubt es jemandem, in Ihrem Namen Immobilien zu kaufen oder zu verkaufen, Erbschaftsangelegenheiten zu regeln und Steuern einzureichen. Wie man sie ausstellt, was sie enthalten sollte und wann Sie sie wirklich brauchen.

Aktualisiert 17. Juni 2026·6 Min. Lesezeit

Kurzfassung

Eine poder notarial (spanische Vollmacht) ermächtigt jemanden – in der Regel Ihren spanischen Anwalt oder Ihre Gestoría – in Ihrem Namen in Spanien zu handeln. Nicht-Residenten brauchen sie häufig für Immobilientransaktionen, Erbschaftsangelegenheiten, Steuererklärungen und andere rechtliche Angelegenheiten. Sie muss vor einem Notar im Heimatland ausgestellt, apostilliert und ins Spanische übersetzt werden.

Was ist ein Poder Notarial?

Ein poder notarial ist die spanische Bezeichnung für eine notariell beglaubigte Vollmacht. Sie gibt einer anderen Person – dem apoderado (Bevollmächtigten) – die rechtliche Befugnis, in bestimmten oder allgemeinen Angelegenheiten in Ihrem Namen zu handeln. In Spanien muss sie entweder:

  • Vor einem spanischen Notar in Spanien ausgestellt werden, oder
  • Vor einem Notar im Heimatland ausgestellt, dann apostilliert und ins Spanische übersetzt werden

Für Nicht-Residenten ist der zweite Weg bei weitem am praktischsten.

Wann Nicht-Residenten eine Vollmacht typischerweise brauchen

Eine Vollmacht ist nicht immer erforderlich – wird aber unverzichtbar, wenn Sie für eine Transaktion oder ein Verfahren nicht persönlich in Spanien anwesend sein können:

  • Immobilienkauf – die Escritura de Compraventa muss vor einem spanischen Notar unterzeichnet werden; eine Vollmacht erlaubt Ihrem Anwalt, in Ihrem Namen zu unterschreiben
  • Immobilienverkauf – gleiche Anforderung; besonders nützlich, wenn Sie im Ausland sind, wenn ein Käufer zur Unterzeichnung bereit ist
  • Erbschaft – Erben, die nicht nach Spanien reisen können, können einem spanischen Anwalt eine Vollmacht erteilen
  • Erbschaftsteuererklärung – Ihre Gestoría kann Modelo 650 einreichen und in Ihrem Namen zahlen
  • NIE-Antrag – eine Vollmacht kann jemandem erlauben, Ihren NIE in Ihrem Namen abzuholen
  • Vertretung bei Eigentümerversammlungen – nützlich, wenn Sie nicht persönlich teilnehmen können

Allgemeine vs. spezifische Vollmacht

Wie man eine spanische Vollmacht aus Deutschland ausstellt

Schritt 1: Ihren spanischen Anwalt beauftragen

Fragen Sie Ihren spanischen Abogado oder Ihre Gestoría, was die Vollmacht enthalten soll. Für spezifische Transaktionen stellen sie oft einen Entwurf auf Spanisch zur Verfügung, den Sie zum deutschen Notar mitbringen.

Schritt 2: Einen deutschen Notar aufsuchen

Bringen Sie den spanischen Entwurf und Ihren Reisepass zu einem Notar in Deutschland. Der Notar beglaubigt Ihre Identität und nimmt Ihre Unterschrift auf.

Schritt 3: Apostille besorgen

Die notariell beglaubigte Urkunde muss apostilliert werden, um in Spanien gültig zu sein. Je nach Bundesland ist zuständig das Oberlandesgericht oder das Regierungspräsidium.

Schritt 4: Beglaubigte Übersetzung ins Spanische

Ein traductor jurado (vereidigter Übersetzer) muss das vollständige Dokument ins Spanische übersetzen. Ihr spanischer Anwalt kann in der Regel einen empfehlen.

Schritt 5: An Ihren spanischen Vertreter senden

Nach Apostillierung und Übersetzung werden die Originaldokumente an Ihren spanischen Anwalt oder Ihre Gestoría geschickt.

Typische Kosten und Zeitrahmen

Widerruf einer Vollmacht

Eine Vollmacht kann jederzeit durch Unterzeichnung einer revocación de poder vor einem Notar widerrufen werden. Der Bevollmächtigte sollte förmlich benachrichtigt werden. Bis zum Widerruf kann der Bevollmächtigte in Ihrem Namen handeln.

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